Klimalauf — Virtual Race
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter des „Klimalaufs – Virtual Race“ gelten die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen und Wettkampfregeln.
§ 1 Allgemeines
- Der „Klimalauf — Virtual Race“ (VR Veranstaltung) ist eine Veranstaltungsmarke der SUN Sportmanagement GmbH (VR Veranstalter), vertreten durch die Geschäftsführer Markus Ebner, Florian Wacker, Leibnizstraße 5, 89231 Neu-Ulm, Tel.: +49–731-25062006, E‑Mail: info(at)einstein-marathon.de
- Das vorliegende Reglement regelt für jeden Teilnehmer/ jede Teilnehmerin (im Folgenden Teilnehmer, gemeint sind damit ausdrücklich alle Geschlechter) an der Veranstaltung verbindlich die Bedingungen seiner/ ihrer Teilnahme. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung der vorliegenden Teilnahmebedingungen.
- „Klimalauf — Virtual Race“ ist eine virtueller Solo-Laufserie. Um am virtuellen Event teilnehmen zu können, meldet sich der Läufer bei der Veranstaltung an und führt dann in einem vorgegebenen Zeitraum seine Solo-Läufe eigenständig durch. Im Anschluss lädt der Läufer jedes seiner Laufergebnisse bis zu einem vom VR Veranstalter festgelegten Datum in einem vorgegebenen Portal hoch.
- Der VR-Veranstalter besitzt für das virtuelle Event die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Staatstrauer, Pandemieverordnungen etc.) — auch noch zeitlich kurz vor Beginn den Zeitraum zu verkürzen bzw. zu verlängern oder auch die VR Veranstaltung komplett abzusagen.
- Bei der Durchführung der VR Veranstaltung handelt es sich nicht um eine Veranstaltung, die den Vorgaben des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) unterliegt. Jedoch ist dem VR Veranstalter ein sauberer Sport sehr wichtig, so dass jeder Teilnehmer mit seiner Anmeldung und Teilnahme die Regeln des DLV-Anti-Doping-Codes anerkennt und sich diesen Bestimmungen unterwirft. Mangels Versicherung über den DLV ist jeder Teilnehmer für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
- Der Veranstalter ist berechtigt bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen einen Teilnehmer von der VR Veranstaltung bzw. deren Wertung auszuschließen.
§ 2 Teilnahmeberechtigung & Gesundheit
- Teilnahmeberechtigt sind Hobby‑, Freizeit- und Profisportler die zum Start 18 Jahre und älter sind. Kinder und Jugendliche sind berechtigt an der VR-Veranstaltung teilzunehmen, müssen jedoch jederzeit von einem Erziehungsberechtigten oder bevollmächtigten Erwachsenen begleitet und beaufsichtigt werden.
- Die Solo-Läufe können alternativ zum Laufen auch mit Nordic Walking oder als Spaziergang absolviert werden.
- Teilnahmevoraussetzung ist das Vorliegen der Anmeldebestätigung sowie ein offiziellen Startnummer der VR Veranstaltung. Die Startnummer kann aber muss nicht getragen werden. Sie darf jedoch nicht weitergegeben werden.
- Es gilt keine Teilnahmebeschränkung. Der Veranstalter weist jedoch darauf hin, dass aufgrund des Sammelns von Kilometern ein Wettbewerbsdruck entstehen kann, was zu einer Überforderung führen kann. Jedem Teilnehmer muss bewusst sein, dass ihm diesbezüglich auch eine Eigenverantwortung für seine Gesundheit und für die Teilnahme obliegt. Auch sollte eine Teilnahme nur erfolgen, wenn keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen (z.B. Erkältung oder grippale Infekte).
- Der Teilnehmer akzeptiert, dass die Teilnahme an dieser VR Veranstaltung ein echtes Verletzungs- oder Todesrisiko birgt (z.B. weil kein medizinisches Personal zur Verfügung steht) und er aufgrund der Art der Veranstaltung unter allen Umständen für seine eigene Sicherheit und sein eigenes Wohlbefinden verantwortlich ist.
§ 3 Wettbewerbe, Zeitpunkt des Laufs & Strecke
- Im Rahmen der VR Veranstaltung werden in einem auf der Website der Veranstaltung zuvor bekanntgegebenen Zeitraum Solo-Läufe absolviert. Die VR Veranstaltungen werden von Europa aus durchgeführt. Daher beziehen sich alle genannten Zeiten auf die mitteleuropäische Zeit (MEZ) — GMT + 1 — oder die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) — GMT + 2.
- Jeder Teilnehmer kann im Rahmen der zeitlichen Vorgaben seine Wettkampfdistanz als Solo-Lauf absolvieren, wo und wann er möchte. Eine konkrete Strecke wird vom VR Veranstalter nicht vorgegeben. Jeder Teilnehmer ist für die Auswahl einer sicheren Route selbst verantwortlich.
- Pro Tag kann eine Gesamt-Kilometerzahl (mehre Solo-Läufe können addiert werden) in einem bereitgestellten Portal hochgeladen werden. Der Upload der Kilometer für die einzelnen Tage kann bis zum letzten Tag des Veranstaltungszeitraum erfolgen.
- Es erfolgt keine Zeitnahme. Relevant sind nur die absolvierten Distanzen.
- Eine Wertung der Teilnehmer untereinander findet nicht statt.
§ 4 Anmeldung und Leistungen/ Auszeichnungen
- Die Anmeldung erfolgt über das Onlineportal der Firma Datasport Germany GmbH. Nach der Bestellung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung seiner Anmeldung.
- Die Teilnahme ist kostenlos.
- Erfolgt die Anmeldung nicht durch den Teilnehmer persönlich, sondern über einen Dritten (z.B. ein Unternehmen als Arbeitgeber) so ist dieser Vertragspartner. Er fungiert als Ansprechpartner gegenüber dem VR Veranstalter und der Datasport Germany GmbH. Gleichsam ist er dafür verantwortlich, dass alle von ihm angemeldeten Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis erhalten und akzeptiert haben. Mit der Anmeldung bestätigt er dies dem VR Veranstalter sowohl für sich als auch in Vollmacht für alle in seiner Anmeldung genannten Personen.
- Bei minderjährigen Teilnehmern muss die Anmeldung zu der Veranstaltung von den gesetzlichen Vertretern erfolgen, die damit ihre Einwilligung zur Teilnahme des Minderjährigen erklären. Mit der Anmeldung akzeptieren die Erziehungsberechtigten die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzerklärung im Namen des Teilnehmers und erklären, dass dieser in der Lage ist, die von ihnen angegebene Distanz zurückzulegen.
- Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde, die nach Beendigung des Veranstaltungszeitraums online über die Website der Datasport Germany GmbH heruntergeladen werden kann.
§ 5 Wichtige Verhaltensregeln während der Veranstaltung
Jeder Teilnehmer wählt die Strecke für seinen Solo-Lauf selbst, so dass insbesondere die folgenden wichtigen Grundregeln bei der Teilnahme einzuhalten sind:
- Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die deutschen Straßenverkehrsregeln halten.
- Jeder Teilnehmer hat sich während des Solo-Laufs im Verkehr und im Gelände vorausschauend und vorsichtig zu verhalten. Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig zu laufen, bei Überquerungen von Straßen und an Feldausfahrten ist besondere Vorsicht geboten, es ist mit kreuzenden Fahrzeugen zu rechnen.
- Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer Personen (z.B. Spaziergänger oder Verkehrsteilnehmer) geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
- Umweltbeeinträchtigungen jeder Art sind zu unterlassen. Insbesondere sind Verpflegungsverpackungen ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Jeder Teilnehmer ist während der Veranstaltung für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich und muss auf ausreichende Flüssigkeitsaufnahme achten.
- Jeder Teilnehmer hat bei schlechten Licht- und Sichtverhältnissen reflektierende Kleidung sowie eine Lampe (Stirnlampe und Rücklicht) für seine eigene Sichtbarkeit zu tragen.
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet bei seinem Solo-Lauf etwaige behördlichen Bestimmungen einzuhalten (z.B. Abstandsregeln und Personenanzahl gemäß der Corona-Verordnungen).
§ 6 Haftung
- Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt:
- Der Veranstalter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Dies gilt ebenso für sonstige Schäden.Insbesondere erfolgt keine Kostenübernahme für Krankenwagen, Rettungs- und/oder Suchaktionen die aufgrund der Teilnahme an der VR Veranstaltung entstanden sind.
- Der Veranstalter haftet hingegen nicht für alle sonstigen Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten.
„Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. - Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände sowie beschädigte Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
- Der VR Veranstalter haftet auch nicht für technische Hardware- oder Softwarefehler jeglicher Art, nicht verfügbare Netzverbindungen oder fehlgeschlagene bzw. unvollständige, Internetübertragungen oder andere Fehlfunktionen jeglicher Art, die die Übermittlung der Distanz und der dazugehörigen Zeit an den VR Veranstalter seitens des Teilnehmers verhindern, es sei denn der Fehler tritt auf Seiten des VR Veranstalters auf.
- Der Teilnehmer wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden oder Kosten, die er dem Veranstalter oder Dritten (z.B. andere Verkehrsteilnehmer) zufügt allein haftet. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
- Ebenso verpflichtet sich der Teilnehmer etwaige Bußgelder, die aus seinem Fehlverhalten resultieren, z.B. wegen eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsordnung oder gegen Bestimmungen aus einer Corona-Verordnung, auch wenn diese gegen den VR Veranstalter gerichtet werden, zu bezahlen bzw. an den VR Veranstalter zu erstatten.
- Vor dem Start muss der Teilnehmer überprüfen, ob die ihm vom VR Veranstalter zugewiesene Distanz korrekt ist. Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen einer falschen Kategorie.
§ 7 Datenschutz und Medienrechte
Die Bereitstellung, der im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Daten ist für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich. Es besteht keine Pflicht zur Datenbereitstellung allerdings ist eine Teilnahme ohne die Daten nicht möglich.
Die Datenschutzerklärung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Teilnahme an einer Veranstaltung der SUN Sportsmanagement GmbH gilt auch für die Teilnahme am VR Firmenlauf Ulm-Neu-Ulm und ist Bestandteil dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Die Datenschutzerklärung ist einsehbar unter: http://einsteinmarathon.de/datenschutz-und-medienrechte/
§ 8 Gerichtsstandstandvereinbarung
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner wird Ulm vereinbart, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 02/2023