Allgemeine Teilnahmebedingungen und Wettkampfreglement

Kli­malauf — Vir­tu­al Race

Für alle Rechts­beziehun­gen zwis­chen dem Teil­nehmer und dem Ver­anstal­ter des „Kli­malaufs – Vir­tu­al Race“ gel­ten die nach­fol­gen­den All­ge­meinen Teil­nah­mebe­din­gun­gen und Wet­tkampfregeln.

§ 1 Allgemeines

  • Der „Kli­malauf — Vir­tu­al Race“ (VR Ver­anstal­tung) ist eine Ver­anstal­tungs­marke der SUN Sport­man­age­ment GmbH (VR Ver­anstal­ter), vertreten durch die Geschäfts­führer Markus Ebn­er, Flo­ri­an Wack­er, Leib­nizs­traße 5, 89231 Neu-Ulm, Tel.: +49–731-25062006, E‑Mail: info(at)einstein-marathon.de
  • Das vor­liegende Regle­ment regelt für jeden Teilnehmer/ jede Teil­nehmerin (im Fol­gen­den Teil­nehmer, gemeint sind damit aus­drück­lich alle Geschlechter) an der Ver­anstal­tung verbindlich die Bedin­gun­gen seiner/ ihrer Teil­nahme. Voraus­set­zung ein­er jeden Teil­nahme ist die uneingeschränk­te Anerken­nung der vor­liegen­den Teil­nah­mebe­din­gun­gen.
  • „Kli­malauf — Vir­tu­al Race“ ist eine virtueller Solo-Lauf­serie. Um am virtuellen Event teil­nehmen zu kön­nen, meldet sich der Läufer bei der Ver­anstal­tung an und führt dann in einem vorgegebe­nen Zeitraum seine Solo-Läufe eigen­ständig durch. Im Anschluss lädt der Läufer jedes sein­er Laufer­geb­nisse bis zu einem vom VR Ver­anstal­ter fest­gelegten Datum in einem vorgegebe­nen Por­tal hoch.
  • Der VR-Ver­anstal­ter besitzt für das virtuelle Event die uneingeschränk­te Ver­anstal­tung­shoheit und ist jed­erzeit berechtigt, ver­anstal­tungsrel­e­vante Entschei­dun­gen zu tre­f­fen, ins­beson­dere aus sach­lichen Grün­den (z.B. Staat­strauer, Pan­demieverord­nun­gen etc.) — auch noch zeitlich kurz vor Beginn den Zeitraum zu verkürzen bzw. zu ver­längern oder auch die VR Ver­anstal­tung kom­plett abzusagen.
  • Bei der Durch­führung der VR Ver­anstal­tung han­delt es sich nicht um eine Ver­anstal­tung, die den Vor­gaben des Deutschen Leich­tath­letikver­ban­des (DLV) unter­liegt. Jedoch ist dem VR Ver­anstal­ter ein sauber­er Sport sehr wichtig, so dass jed­er Teil­nehmer mit sein­er Anmel­dung und Teil­nahme die Regeln des DLV-Anti-Dop­ing-Codes anerken­nt und sich diesen Bes­tim­mungen unter­wirft. Man­gels Ver­sicherung über den DLV ist jed­er Teil­nehmer für einen aus­re­ichen­den Ver­sicherungss­chutz selb­st ver­ant­wortlich.
  • Der Ver­anstal­ter ist berechtigt bei einem Ver­stoß gegen diese Teil­nah­mebe­din­gun­gen einen Teil­nehmer von der VR Ver­anstal­tung bzw. deren Wer­tung auszuschließen.

§ 2 Teilnahmeberechtigung & Gesundheit

  • Teil­nah­me­berechtigt sind Hobby‑, Freizeit- und Profis­portler die zum Start 18 Jahre und älter sind. Kinder und Jugendliche sind berechtigt an der VR-Ver­anstal­tung teilzunehmen, müssen jedoch jed­erzeit von einem Erziehungs­berechtigten oder bevollmächtigten Erwach­se­nen begleit­et und beauf­sichtigt wer­den.
  • Die Solo-Läufe kön­nen alter­na­tiv zum Laufen auch mit Nordic Walk­ing oder als Spazier­gang absolviert wer­den.
  • Teil­nah­mevo­raus­set­zung ist das Vor­liegen der Anmeldebestä­ti­gung sowie ein offiziellen Start­num­mer der VR Ver­anstal­tung. Die Start­num­mer kann aber muss nicht getra­gen wer­den. Sie darf jedoch nicht weit­ergegeben wer­den.
  • Es gilt keine Teil­nah­mebeschränkung. Der Ver­anstal­ter weist jedoch darauf hin, dass auf­grund des Sam­melns von Kilo­me­tern ein Wet­tbe­werb­s­druck entste­hen kann, was zu ein­er Über­forderung führen kann. Jedem Teil­nehmer muss bewusst sein, dass ihm dies­bezüglich auch eine Eigen­ver­ant­wor­tung für seine Gesund­heit und für die Teil­nahme obliegt. Auch sollte eine Teil­nahme nur erfol­gen, wenn keine gesund­heitlichen Beein­träch­ti­gun­gen vor­liegen (z.B. Erkäl­tung oder grip­pale Infek­te).
  • Der Teil­nehmer akzep­tiert, dass die Teil­nahme an dieser VR Ver­anstal­tung ein echt­es Ver­let­zungs- oder Todesrisiko birgt (z.B. weil kein medi­zinis­ches Per­son­al zur Ver­fü­gung ste­ht) und er auf­grund der Art der Ver­anstal­tung unter allen Umstän­den für seine eigene Sicher­heit und sein eigenes Wohlbefind­en ver­ant­wortlich ist.

§ 3 Wettbewerbe, Zeitpunkt des Laufs & Strecke

  • Im Rah­men der VR Ver­anstal­tung wer­den in einem auf der Web­site der Ver­anstal­tung zuvor bekan­nt­gegebe­nen Zeitraum Solo-Läufe absolviert. Die VR Ver­anstal­tun­gen wer­den von Europa aus durchge­führt. Daher beziehen sich alle genan­nten Zeit­en auf die mit­teleu­ropäis­che Zeit (MEZ) — GMT + 1 — oder die mit­teleu­ropäis­che Som­merzeit (MESZ) — GMT + 2.
  • Jed­er Teil­nehmer kann im Rah­men der zeitlichen Vor­gaben seine Wet­tkampfdis­tanz als Solo-Lauf absolvieren, wo und wann er möchte. Eine konkrete Strecke wird vom VR Ver­anstal­ter nicht vorgegeben. Jed­er Teil­nehmer ist für die Auswahl ein­er sicheren Route selb­st ver­ant­wortlich.
  • Pro Tag kann eine Gesamt-Kilo­me­terzahl (mehre Solo-Läufe kön­nen addiert wer­den) in einem bere­it­gestell­ten Por­tal hochge­laden wer­den. Der Upload der Kilo­me­ter für die einzel­nen Tage kann bis zum let­zten Tag des Ver­anstal­tungszeitraum erfol­gen.
  • Es erfol­gt keine Zeit­nahme. Rel­e­vant sind nur die absolvierten Dis­tanzen.
  • Eine Wer­tung der Teil­nehmer untere­inan­der find­et nicht statt.

§ 4 Anmeldung und Leistungen/ Auszeichnungen

  • Die Anmel­dung erfol­gt über das Onlinepor­tal der Fir­ma Datas­port Ger­many GmbH. Nach der Bestel­lung erhält der Teil­nehmer eine Bestä­ti­gung sein­er Anmel­dung.
  • Die Teil­nahme ist kosten­los.
  • Erfol­gt die Anmel­dung nicht durch den Teil­nehmer per­sön­lich, son­dern über einen Drit­ten (z.B. ein Unternehmen als Arbeit­ge­ber) so ist dieser Ver­tragspart­ner. Er fungiert als Ansprech­part­ner gegenüber dem VR Ver­anstal­ter und der Datas­port Ger­many GmbH. Gle­ich­sam ist er dafür ver­ant­wortlich, dass alle von ihm angemelde­ten Teil­nehmer die Teil­nah­mebe­din­gun­gen und die Daten­schutzerk­lärung zur Ken­nt­nis erhal­ten und akzep­tiert haben. Mit der Anmel­dung bestätigt er dies dem VR Ver­anstal­ter sowohl für sich als auch in Voll­macht für alle in sein­er Anmel­dung genan­nten Per­so­n­en.
  • Bei min­der­jähri­gen Teil­nehmern muss die Anmel­dung zu der Ver­anstal­tung von den geset­zlichen Vertretern erfol­gen, die damit ihre Ein­willi­gung zur Teil­nahme des Min­der­jähri­gen erk­lären. Mit der Anmel­dung akzep­tieren die Erziehungs­berechtigten die Teil­nah­mebe­din­gun­gen sowie die Daten­schutzerk­lärung im Namen des Teil­nehmers und erk­lären, dass dieser in der Lage ist, die von ihnen angegebene Dis­tanz zurück­zule­gen.
  • Jed­er Teil­nehmer erhält eine Urkunde, die nach Beendi­gung des Ver­anstal­tungszeitraums online über die Web­site der Datas­port Ger­many GmbH herun­terge­laden wer­den kann.

§ 5 Wichtige Verhaltensregeln während der Veranstaltung

Jed­er Teil­nehmer wählt die Strecke für seinen Solo-Lauf selb­st, so dass ins­beson­dere die fol­gen­den wichti­gen Grun­dregeln bei der Teil­nahme einzuhal­ten sind:

  • Die Teil­nehmer müssen sich jed­erzeit an die deutschen Straßen­verkehrsregeln hal­ten.
  • Jed­er Teil­nehmer hat sich während des Solo-Laufs im Verkehr und im Gelände vorauss­chauend und vor­sichtig zu ver­hal­ten. Unüber­sichtliche Streck­en­teile sind vor­sichtig zu laufen, bei Über­querun­gen von Straßen und an Fel­daus­fahrten ist beson­dere Vor­sicht geboten, es ist mit kreuzen­den Fahrzeu­gen zu rech­nen.
  • Teil­nehmer haben sich so zu ver­hal­ten, dass kein ander­er Per­so­n­en (z.B. Spaziergänger oder Verkehrsteil­nehmer) geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umstän­den unver­mei­d­bar, behin­dert oder belästigt wird.
  • Umwelt­beein­träch­ti­gun­gen jed­er Art sind zu unter­lassen. Ins­beson­dere sind Verpfle­gungsver­pack­un­gen ord­nungs­gemäß zu entsor­gen.
  • Jed­er Teil­nehmer ist während der Ver­anstal­tung für Verpfle­gung und Getränke selb­st ver­ant­wortlich und muss auf aus­re­ichende Flüs­sigkeit­sauf­nahme acht­en.
  • Jed­er Teil­nehmer hat bei schlecht­en Licht- und Sichtver­hält­nis­sen reflek­tierende Klei­dung sowie eine Lampe (Stirn­lampe und Rück­licht) für seine eigene Sicht­barkeit zu tra­gen.
  • Jed­er Teil­nehmer ist verpflichtet bei seinem Solo-Lauf etwaige behördlichen Bes­tim­mungen einzuhal­ten (z.B. Abstand­sregeln und Per­so­n­e­nan­zahl gemäß der Coro­na-Verord­nun­gen).

§ 6 Haftung

  • Die Haf­tung des Ver­anstal­ters ist wie fol­gt begren­zt:
  • Der Ver­anstal­ter haftet unbe­gren­zt für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, die auf ein­er fahrläs­si­gen oder vorsät­zlichen Pflichtver­let­zung des Ver­anstal­ters oder eines geset­zlichen Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen des Ver­anstal­ters beruhen. Dies gilt eben­so für son­stige Schäden.Insbesondere erfol­gt keine Kostenüber­nahme für Kranken­wa­gen, Ret­tungs- und/oder Suchak­tio­nen die auf­grund der Teil­nahme an der VR Ver­anstal­tung ent­standen sind.
  • Der Ver­anstal­ter haftet hinge­gen nicht für alle son­sti­gen Schä­den, die auf ein­er fahrläs­si­gen Pflichtver­let­zung des Ver­anstal­ters oder eines geset­zlichen Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beruhen, es sei denn, es han­delt sich um Schä­den aus der Ver­let­zung von Kar­di­nalpflicht­en.
    „Kar­di­nalpflicht­en“ sind solche, deren Erfül­lung die ord­nungs­gemäße Durch­führung des Ver­trags über­haupt erst ermöglichen und auf deren Ein­hal­tung der Teil­nehmer regelmäßig ver­trauen darf.
    Die Haf­tung für Schä­den aus der Ver­let­zung von Kar­di­nalpflicht­en ist jedoch höhen­mäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Ver­tragss­chluss vorherse­hbaren und ver­tragstyp­is­chen Schadens.
  • Die vor­liegende Haf­tungs­be­gren­zung gilt aus­drück­lich auch für ver­loren gegan­gene Wert­ge­gen­stände sowie beschädigte Bek­lei­dungsstücke und Aus­rüs­tungs­ge­gen­stände.
  • Der VR Ver­anstal­ter haftet auch nicht für tech­nis­che Hard­ware- oder Soft­warefehler jeglich­er Art, nicht ver­füg­bare Net­zverbindun­gen oder fehlgeschla­gene bzw. unvoll­ständi­ge, Inter­netüber­tra­gun­gen oder andere Fehlfunk­tio­nen jeglich­er Art, die die Über­mit­tlung der Dis­tanz und der dazuge­höri­gen Zeit an den VR Ver­anstal­ter seit­ens des Teil­nehmers ver­hin­dern, es sei denn der Fehler tritt auf Seit­en des VR Ver­anstal­ters auf.
  • Der Teil­nehmer wird nochmals aus­drück­lich darauf hingewiesen, dass er für Schä­den oder Kosten, die er dem Ver­anstal­ter oder Drit­ten (z.B. andere Verkehrsteil­nehmer) zufügt allein haftet. Der Ver­anstal­ter emp­fiehlt den Abschluss ein­er Pri­vathaftpflichtver­sicherung.
  • Eben­so verpflichtet sich der Teil­nehmer etwaige Bußgelder, die aus seinem Fehlver­hal­ten resul­tieren, z.B. wegen eines Ver­stoßes gegen Straßen­verkehrsor­d­nung oder gegen Bes­tim­mungen aus ein­er Coro­na-Verord­nung, auch wenn diese gegen den VR Ver­anstal­ter gerichtet wer­den, zu bezahlen bzw. an den VR Ver­anstal­ter zu erstat­ten.
  • Vor dem Start muss der Teil­nehmer über­prüfen, ob die ihm vom VR Ver­anstal­ter zugewiesene Dis­tanz kor­rekt ist. Der Ver­anstal­ter haftet nicht für die Fol­gen ein­er falschen Kat­e­gorie.

§ 7 Datenschutz und Medienrechte

Die Bere­it­stel­lung, der im Rah­men des Reg­istrierung­sprozess­es abge­fragten Dat­en ist für die Teil­nahme an der Ver­anstal­tung erforder­lich. Es beste­ht keine Pflicht zur Daten­bere­it­stel­lung allerd­ings ist eine Teil­nahme ohne die Dat­en nicht möglich.

Die Daten­schutzerk­lärung über die Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bei Teil­nahme an ein­er Ver­anstal­tung der SUN Sports­man­age­ment GmbH gilt auch für die Teil­nahme am VR Fir­men­lauf Ulm-Neu-Ulm und ist Bestandteil dieser All­ge­meinen Teil­nah­mebe­din­gun­gen.

Die Daten­schutzerk­lärung ist ein­se­hbar unter: http://einsteinmarathon.de/datenschutz-und-medienrechte/

§ 8 Gerichtsstandstandvereinbarung

Auf die ver­traglichen Beziehun­gen zwis­chen dem Ver­anstal­ter und dem Ver­tragspart­ner find­et das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land Anwen­dung. Bei Ver­brauch­ern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hier­durch der durch zwin­gende Bes­tim­mungen des Rechts des Staates des gewöhn­lichen Aufen­thaltes des Ver­brauch­ers gewährte Schutz nicht ent­zo­gen wird (Gün­stigkeit­sprinzip).

Als Gerichts­stand für alle Stre­it­igkeit­en zwis­chen dem Ver­anstal­ter und dem Ver­tragspart­ner wird Ulm vere­in­bart, sofern es sich bei dem Ver­tragspart­ner um einen Kauf­mann, eine juris­tis­che Per­son des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlich­es Son­derver­mö­gen han­delt.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bes­tim­mung dieser All­ge­meinen Teil­nah­mebe­din­gun­gen unwirk­sam sein, wird davon die Wirk­samkeit der übri­gen Bes­tim­mungen nicht berührt.

Stand: 02/2023

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Ergebnisse

Ergebnisse 2022 / 2023


Ergebnisse 2021 / 2022

Anzahl der Bäume, die von den Schwaben gespendet werden:

3121 Bäume (1 Baum für alle aktiven Teilnehmer*innen)

3153 Bäume (freiwillige Spenden von Teilnehmern*innen)

Macht 6.274 Bäume

Die Ostfriesen haben Geld die für Wohnungslosen Initiative des DRK Leer gesammelt:

Bei 2926 gemeldet Teilnehmer*innen kamen 10802 € für das Projekt zusammen


Ergebnisse 2020 / 2021

Anzahl der Bäume, die gespendet werden: 100 Euro = 100 Bäume (Spenden von Teilnehmern)

3436 Bäume (1 Bäum für alle aktiven Teilnehmer*innen)

2740 Bäume (freiwillige Spenden von Teilnehmern*innen)

Höhe der Spende für die Aktion 100.000:

Dank der Unterstützung der Firma engineering people aus Ulm, dem ASC Ulm/Neu-Ulm ‘011 und den freiwilligen Spenden der Teilnehmer*innen erhält die Spendeneinrichtung Aktion 100.000 – Ulmer helft 5000 Euro

FAQs

Allgemeines

Der virtuelle Beurer Klimalauf findet von Donnerstag, 19. Dezember, 0 Uhr bis Montag 8. Januar, 18 Uhr statt – das Hochladen der gelaufenen Kilometer ist bis 18 Uhr möglich. Anmeldeschluss ist der 08. Januar 2025.
 In diesem Zeitraum könnt ihr alle Kilometer, die ihr zurückgelegt habt, hochladen. Die Kilometer können beim Laufen, Walken, Wandern, Spazierengehen oder auf dem Weg zum Bäcker gesammelt werden.

Kilometer Upload

Den Link zum individuellen Upload bekommt ihr per E-Mail mit der Anmeldebestätigung. Die gelaufenen Kilometer müssen mit einem Nachweis hochgeladen werden. Dies kann Screenshot (Foto) vom Smartphone oder einer Laufuhr sein.

Korrektur

Eure gelaufenen Kilometer werden zur Gesamtsumme des Wilden Südens dazu addiert.
Sollte sich bei der Eingabe ein Fehler einschleichen, dann kann man diesen mit dem roten x wieder löschen und erneut eingeben.

Wichtiger Hinweis

Wichtig: Pro Tag ist nur ein Upload möglich. Ihr rechnet dafür alle Tageskilometer zu einer Summe zusammen.

Zeitplan

 

Anreise

Übernachtung

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